Mandanten-Brief Juli 2025

Mitgliedsbeiträge während des Lockdowns sind umsatzsteuerfrei, wenn keine Leistung erbracht wurde. Flugzeugkosten einer GmbH sind nur bei nachweisbarem Betriebsbezug abziehbar. Ein Steuerbescheid gilt auch bei seltener Postabholung als bekanntgegeben. Verschiedene Sterbetafeln sind bei sachlicher Begründung erlaubt. Schuldzinsen nach unentgeltlicher Grundstücksübertragung sind nicht mehr abziehbar. Steuer- und Sozialversicherungstermine beachten.

Hier können Sie den aktuellen Mandantenbrief für Juli 2025 herunterladen.

Viel Spaß beim Lesen.

Sollten Sie Fragen hierzu haben, nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf.

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