Mandanten-Brief März 2025

Aufstockungsbeträge können steuerfrei sein, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind. Trägt ein Arbeitnehmer Kosten für den Dienstwagen selbst, kann das seine Steuerlast senken. Sicherheitsmaßnahmen für gefährdete Arbeitnehmer sind steuerfrei. Eine Corona-Sonderzahlung konnte anstelle von Urlaubsgeld steuerfrei gezahlt werden. Niedrig verzinste Darlehen können als Schenkung gelten und steuerpflichtig sein. Nachlassregelungskosten sind unter bestimmten Voraussetzungen absetzbar.

Hier können Sie den aktuellen Mandantenbrief für März 2025 herunterladen.

Viel Spaß beim Lesen.

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