Prüfungen

Freiwillige Prüfungen und Pflichtprüfungen

Prüfung

Freiwillige Prüfungen und Pflichtprüfungen werden häufiger auch unsere Aufgabe. Mit unserem fachlich trainierten und erfahrenen Team führen wir für Sie freiwillige Prüfungen und gesetzliche Pflichtprüfungen durch.

Freiwillige Prüfungen und Pflichtprüfungen

Freiwillige Prüfungen

  • Prüfung von Unternehmens- und Sanierungskonzepten

  • Prüfungen über eingetretene oder drohende Zahlungsunfähigkeit und/oder Überschuldung

Pflichtprüfungen

Betriebsprüfungen

Wir begleiten Sie bei allen Formen von steuerlichen Aussenprüfungen (Betriebsprüfungen, Umsatzsteuer-Sonderprüfungen, Lohnsteuer-Aussenprüfungen, Steuerfahndungsprüfungen) und Prüfungen der Deutschen Rentenversicherung.

Unsere Leistungen für Sie:

  • Prüfung, Sichtung und Aufbereitung der Unterlagen nach Einreichung durch die Mandantschaft in unserer Kanzlei vor Beginn der Prüfungen
  • Mitwirkung und Begleitung in unseren Kanzleiräumen oder in den Geschäftsräumen unserer Mandanten
  • Stellungnahmen und Zusammenstellungen von geforderten Unterlagen und Nachweisen gegenüber den Prüfern
  • Zwischenstandsmeldungen an die Mandanten
  • Telefonate, Schriftverkehrsangelegenheiten im Zusammenhang und während der Prüfungen
  • Durchführung der Schlussbesprechung mit den Prüfern
  • Prüfung der Berichte über die durchgeführten Prüfungen

Prüfung von Finanzanlagevermittlern gemäß § 34f GewO i.V.m. § 24 FinVermV

Finanzanlagevermittler sind nach § 24 Abs. 1 FinVermV verpflichtet, die Einhaltung der aus den §§ 12 bis 23 FinVermV resultierenden Pflichten regelmäßig für jedes Kalenderjahr durch einen geeigneten Prüfer prüfen zu lassen und den Prüfungsbericht bis zum 31. Dezember des Folgejahres bei der örtlich zuständigen Erlaubnisbehörde einzureichen.

Gerne prüfen wir für Sie – als Gewerbetreibende im Sinne des § 34f Abs. 1 GewO – ihre geschäftlichen Unterlagen und reichen den Prüfungsbericht mit unserem Prüfungsvermerk für Sie ein.

Unsere Leistungen für Sie:

  • Prüfung nach § 24 FinVermV in Verbindung mit § 34 f GewO
  • Beratung bei der Zusammenstellung und Aufbereitung der Unterlagen

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